Allgemeine Geschäftsbedingungen

INTECMA Personaldienstleistungs GmbH

Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Gemäß § 12 AÜG ist für jeden Auftrag zwischen Auftraggeber und Intecma ein schriftlicher Vertrag zu schließen. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Etwaige vom Kunden vorgeschriebene Einkaufsbedingungen gelten, soweit sie von unseren Bedingungen abweichen, als widersprochen und ausgeschlossen. Die Angebote sind freibleibend.Der von Intecma entsandte Arbeitnehmer hat in dem Unternehmen des Auftraggebers die vereinbarte Arbeitszeit einzuhalten. Er hat die ihm übertragene Arbeit unter Beachtung aller gültigen Vorschriften, insbesondere aller Bestimmungen über Sicherheit und Hygiene auszuführen. Nach § 11 Abs.5 AÜG obliegen dem Auftraggeber die sich aus dem Arbeitsschutzrecht obliegenden Pflichten.Im Hinblick darauf, dass der entsandte Arbeitnehmer unter der Leitung und Aufsicht des Auftraggebers seine Tätigkeit ausübt, haftet Intecma nicht für Schäden, die der Arbeitnehmer in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursachen sollte, und stellt Intecma von allen etwaigen Ansprüchen frei, die dritte Personen im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem entsandten Arbeitnehmer übertragenen Arbeiten erheben sollten.Bei außergewöhnlichen Umständen kann Intecma entweder die Bereitstellung von Zeit-Personal verschieben, oder vom Auftrag ganz oder teilweise zurücktreten. Hierzu gehört jeder Umstand, der die Bereitstellung dauernd oder zeitweise erschwert oder unmöglich macht. Eine Schadensersatzleistung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.Intecma und der überlassene Arbeitnehmer sind zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers verpflichtet.Der entsandte Arbeitnehmer ist von Intecma auf seine berufliche Eignung geprüft und einer bestimmten Berufsgruppe zugeordnet worden. Er wird dem Auftraggeber lediglich zur Ausführung der in Auftrag gegebenen Tätigkeit zur Verfügung gestellt und darf nur diejenigen Geräte, Maschinen, Werkzeuge usw. verwenden, oder bedienen, die zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderlich sind.Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung darf der entsandte Mitarbeiter weder mit der Beförderung noch mit Umgang oder dem Inkasso von Geld und anderen Zahlungsmitteln beauftragt werden.Im Falle eines Arbeitsunfalls hat der Auftraggeber Intecma unverzüglich zu benachrichtigen. Gemäß § 1553 Abs. 4 RVO ist der Auftraggeber ebenfalls zur Unfallmeldung an seinen Versicherungsträger verpflichtet.Wir der Betrieb des Auftraggebers legal bestreikt, so stellt Intecma kein Personal zur Verfügung.Die Preise gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Zuschläge für Überstunden, Nachtstunden, Schichtarbeit, Sonn- und Feiertage. Eine angemessene Erhöhung der Preise bleibt vorbehalten, wenn nach Vertragsabschluß tariflich bedingte Lohnerhöhungen eingetreten, oder Umstände, die Intecma nicht zu vertreten hat, eine Verteuerung herbeiführen.Die Vergütung des entsandten Mitarbeiters erfolgt ausschließlich durch Intecma. Er ist nicht berechtigt, Vorschüsse oder irgendwelche Zahlung vom Kunden entgegenzunehmen.Die Abrechnung erfolgt wöchentlich im Hinblick darauf, dass Intecma Löhne und Sozialleistungen an seine Mitarbeiter wöchentlich auszahlt, sind die Rechnungen sofort nach Erhalt rein netto Kasse zu begleichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm wöchentlich oder unmittelbar nach Beendigung des Auftrages von Intecma vorzulegende Arbeitszeitnachweise zu unterzeichnen und an Intecma zurückzusenden.GewährleistungFalls dem Auftraggeber die Leistungen eines von Intecma entsandten Mitarbeiters nicht ausreichend erscheinen und er Intecma innerhalb der ersten vier Stunden nach Dienstantritt davon verständigt, wird Intecma im Rahmen der Möglichkeiten eine Ersatzkraft zur Verfügung stellen. Diese vier Stunden werden dem Auftraggeber dann jedoch nicht berechnet.
Darüber hinaus hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag innerhalb der ersten fünf Arbeitstage mit einer Frist von zwei Arbeitstagen zum Ende eines Arbeitstages zu kündigen. In diesem Fall sind die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu vergüten.
14. Gerichtstand der Gesellschaft ist Remscheid.

Die Intecma Personaldienstleistungs GmbH ist im Besitz der unbefristeten Erlaubnis, ausgestellt vom Landesarbeitsamt Düsseldorf mit Datum vom 07.10.1997.